I. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
- Die Bedingungen der VRtual X GmbH, (nachfolgend VRtual X genannt) Hegestraße 40, 20251 Hamburg, finden nur Anwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Sie liegen allen, auch künftigen Geschäften zugrunde.
- Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VRtual X ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VRtual X auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränkt sich auf Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für von uns erbrachte Dienstleistungen, Werkleistungen, Leistungen und Lieferungen aus Kaufvertag, Leistungen aus Miet,- Pacht- und Leihverträgen sowie Auftragsleistungen bei schriftlicher Vergabe von Dienstleistungen an Dritte (im Folgenden auch Leistung).
- VRtual X ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Aus Verträgen über Standardsoftware / Standardcomputerprogramme / Standardanwendungen oder von uns zu erstellender Software / Computerprogramme / Anwendungen schulden wir die Lauf- und Wiedergabefähigkeit nur für die vereinbarten oder die bei Auftragserteilung marktbeherrschenden Browser und Übertragungsstandards in der bei Beauftragung veröffentlichten Version.
- Die Verwendung von Open-Source und anderen Drittkomponenten erfolgt in dem Stand, den diese bei Leistungserbringen haben. VRtual X ist nicht verpflichtet, erbrachte Leistungen und/oder die verwendeten Komponenten an spätere Änderungen bzw. Releases der verwendeten Komponenten anzupassen.
- Soweit wir Empfehlungen zu einer aus unserer Sicht geeigneten Hard- und / oder Softwareumgebung sowie zu Konzeption und Online-Strategie einer möglichen IT-Lösung abgeben, die nicht Gegenstand eines vergütungspflichtigen Auftrages sind, erfolgen diese Empfehlungen unverbindlich.
- Aufträge zu Ergänzungs- und / oder Umprogrammierungen zu oder von Standardsoftware beziehen sich immer auf den Releasestand der entsprechenden Standardsoftware zum Zeitpunkt der Beauftragung.
- Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.
- Wir sind nicht verpflichtet, uns vom Kunden überlassene Daten und Unterlagen sowie Daten und Unterlagen, der von uns fertig gestellten und ausgelieferten und / oder abgenommenen Arbeiten zu archivieren, soweit wir nicht gesetzlich oder vertraglich, zum Beispiel aufgrund einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung, dazu verpflichtet sind.
II. Angebote, Vertragsschluss
- Alle Angebote von VRtual X sind freibleibend. Von uns erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform beauftragt oder wir im besonderen Fall mit den Leistungen beginnen.
- Ideen, Konzepte, Strategien, Gestaltungsvorschläge etc., die wir dem Kunden präsentieren sind unverbindlich und erfolgen vorbehaltlich der Prüfung der Realisierbarkeit.
- Die Annahme der an uns gerichteten Angebote erfolgt schriftlich, die Annahmefrist wird individuell mit unseren Kunden abgestimmt, beträgt jedoch höchstens 21 Tage.
III. Zusammenarbeit / Mitwirkung des Kunden
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei beabsichtigten Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unverzüglich gegenseitig.
- Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie werden insbesondere vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter einstellen oder anderweitig beschäftigen, die im Rahmen der Zusammenarbeit tätig gewesen sind.
- Der Kunde unterstützt uns bei der Vertragsdurchführung. Insbesondere stellt er rechtzeitig notwendige Informationen, Datenmaterial sowie Hard- und Software zur Verfügung, soweit dies zur Erbringung unserer Leistung erforderlich ist
- Die rechtliche Verantwortung für die beauftragte Leistung trägt der Kunde. Bei Zweifeln über die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistung hat der Kunde Rechtsrat auf eigene Kosten einzuholen.
- Alle uns überlassenen Gegenstände, Fotos, Zeichnungen oder Datenträger werden von uns mit größter Sorgfalt behandelt. Haftung für Verwahrung und Transport übernehmen wir jedoch nur im Fall von vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Beschädigungen und lediglich beschränkt auf den Sachwert.
IV. Termine, Lieferverzögerung
- Terminvorgaben unserer Kunden berücksichtigen wir mit größter Flexibilität und Zuverlässigkeit. Verbindlich und im Falle der Nichteinhaltung verzugsbegründend im Sinne von § 286 Absatz 2 BGB sind jedoch nur solche Termine, die von uns schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei nachträglichen Vertragsänderungen, die einen Mehraufwand bedeuten, verliert der vereinbarte Termin seine Gültigkeit und es ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Wird ein neuer Liefertermin nicht vereinbart, verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.
- Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt wozu auch allgemeine Störung der Telekommunikation, Streik usw. gehören, oder Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Gleiches gilt im Falle der Nicht- oder Schlechterfüllung von rechtzeitig mit Dritten abgeschlossenen Verträgen. Wird aus vorgenannten Gründen ein verbindlicher Liefertermin um mehr als acht Wochen überschritten, hat jede Partei ein Sonderkündigungsrecht.
- Haben vom Kunden verursachte Verzögerungen, etwa durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten, die Folge, dass eine bei uns kalkulierte Auslastung der Sach- und Personalmittel nicht gegeben ist und auch nicht anderweitig hergestellt werden kann oder Vorhaltekosten nicht gedeckt werden, sind dadurch entstehende Kosten und Schäden vom Kunden zu tragen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten und Schäden vorbehalten.
- Die Erbringung von Softwareleistungen wird von uns bewirkt, indem wir nach eigener Wahl (a) dem Kunden entweder eine Programmkopie der Software auf maschinenlesbarem Datenträger, sowie ein Exemplar der Anwendungsdokumentation überlassen oder (b) die Software und die Anwendungsdokumentation zum Download in einem Netz abrufbar bereitstellen und dies nebst der Abrufdaten dem Kunden mitteilen.
- Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem wir die Ware, Software, die Anwendungsdokumentation, dem Transporteur übergeben, ansonsten der Zeitpunkt, in dem die Software im Netz abrufbar bereitgestellt ist und dies dem Kunden mitgeteilt ist.
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt ausgeliefert werden können.